Zwei Phasen, zwei Ziele
Beim Aufheizen eines Heizestrichs werden zwei Schritte unterschieden, die oft verwechselt werden:
- Funktionsheizen – prüft, ob die Heizungsanlage funktioniert und der Estrich die Temperatur verträgt. Es ist eine Leistung des Heizungsbauers und macht den Estrich nicht automatisch belegreif.
- Belegreifheizen – trocknet den Estrich gezielt bis zur Belegreife. Es wird gesondert vereinbart und endet erst mit einer bestandenen Feuchtemessung.
Funktionsheizen nach DIN EN 1264-4
Das Funktionsheizen beginnt bei Zementestrich frühestens 21 Tage, bei Calciumsulfatestrich frühestens 7 Tage nach dem Einbau – sofern der Estrichhersteller nichts anderes vorgibt. Üblich ist folgender Ablauf:
- 3 Tage Vorlauftemperatur zwischen 20 und 25 °C,
- danach 4 Tage mit der maximalen Auslegungstemperatur der Anlage.
Belegreifheizen
Im Anschluss wird die Vorlauftemperatur in der Regel schrittweise – typischerweise um höchstens 10 K pro Tag – bis zur vereinbarten Höchsttemperatur (meist nicht über 55 °C) angehoben, gehalten und wieder abgesenkt. Währenddessen wird regelmäßig gelüftet, damit die Feuchte aus dem Gebäude entweichen kann. Maßgeblich sind die Vorgaben des Estrich- bzw. Systemherstellers.
Ob der Estrich belegreif ist, zeigt die CM-Messung an den markierten Messstellen. Zementestrich gilt beheizt bei 1,8 CM-% als belegreif, Calciumsulfatestrich bei 0,5 CM-% (häufig werden 0,3 CM-% vereinbart). Mehr dazu im Ratgeber Trocknungszeit & Belegreife.
Das Aufheizprotokoll
Jede Phase gehört in ein Protokoll: Datum, Vorlauftemperaturen, Unterbrechungen, Lüftung, Außentemperatur, Ergebnis der Messung und die Unterschriften der Beteiligten. Das Protokoll ist die Grundlage für den Bodenleger – und im Streitfall der wichtigste Nachweis. Wir stellen Ihnen eine Vorlage bereit und erklären, worauf es ankommt.
Typische Fehler
- Zu früh aufheizen – bevor der Estrich die nötige Festigkeit hat.
- Zu schnell hochheizen – das kann Spannungen und Risse verursachen.
- Heizen ohne Lüften – die Feuchte bleibt im Haus und schlägt sich nieder.
- Keine markierten Messstellen – dann wird die CM-Messung zum Risiko für die Heizrohre.
- Funktionsheizen mit Belegreifheizen verwechseln – und dann zu feucht belegen.
Manche Wärmepumpen erreichen die Temperaturen für das Belegreifheizen nicht oder arbeiten dabei unwirtschaftlich. Häufig wird dann eine mobile Heizzentrale eingesetzt. Das stimmen Heizungsbauer, Bauherr und wir frühzeitig ab.
Häufige Fragen
Wer ist für das Aufheizen zuständig?
Das Funktionsheizen ist Aufgabe des Heizungsbauers. Das Belegreifheizen wird gesondert vereinbart – oft übernimmt es ebenfalls der Heizungsbauer oder der Bauherr nach Anleitung. Wichtig ist, dass alle Schritte protokolliert werden.
Kann ich die Fußbodenheizung sofort voll aufdrehen?
Nein. Zu frühes oder zu schnelles Aufheizen kann den Estrich schädigen. Halten Sie sich an die Fristen der DIN EN 1264-4 bzw. des Herstellers und an das Aufheizprotokoll.



